RECHNUNGEN

Auf der Grundlage des Gesetzes NR SR Nr. 546/2010 Slg., das das Bürgerliche Gesetzbuch änderte, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 die obligatorische Veröffentlichung von Rechnungen als Bedingung für ihre Wirksamkeit in gesetzlich festgelegten Fällen eingeführt.

Die Novelle soll für mehr Transparenz und auch einen sparsameren Umgang mit öffentlichem Eigentum und öffentlichen Geldern sorgen. Im Rahmen dieser Änderung wurde das Gesetz Nr. 211/2000 Coll. über den freien Zugang zu Informationen. Das Informationsfreiheitsgesetz schreibt die Verpflichtung vor, Rechnungen für Organisationen zu veröffentlichen, die von der lokalen Regierung gegründet wurden. Das Gesetz setzt der Stadt eine Frist von 10 Arbeitstagen zur Veröffentlichung dieser Rechnungen. Diese Frist wird ab dem Tag der Lieferung an die Organisation berechnet, spätestens jedoch 30 Tage nach ihrer Zahlung.

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